Heinz Hübner

Rektor 1968 - 1970

* 07.11.1914 (Wohlau/Schlesien), † 28.02.2006 (Hürth)
Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte, Handelsrecht
Dr. iur.

Heinz Hübner (geb. am 7.11.1914 in Wohlau/Schlesien) begann in Breslau Rechtswissenschaften zu studieren. Bedingt durch Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft konnte er sein Studium erst später an der Universität Erlangen fortsetzen, wo er 1948 mit einer Untersuchung über das Amt des Praefectus Aegypti in der Spätantike promoviert wurde. 1954 folgte die Habilitation "Der Rechtsverlust im Mobiliarsachenrecht", ein Beitrag zur Begründung und Begrenzung des sachenrechtlichen Vertrauensschutzes. 1955 folgte er einem Ruf als Prof. für Bürgerliches Recht an die 1948 in Zusammenarbeit mit Frankreich gegründete Universität Saarbrücken. Von 1956-58 wählte man ihn dort zum ersten deutschen Rektor. Während seiner Amtszeit in Saarbrücken bewältigte Hübner den Übergang vom französischen zum bundesdeutschen Universitätssystem. 1960 folgte er einer Berufung an die Kölner Universität und blieb ihr trotz wiederholten Berufungen bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1983 treu. Von 1963-64 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und setzte sich für die Erhaltung und Ausgestaltung der Fakultätsinstitute als Basis der wissenschaftlichen Arbeit ein. In der Umbruchzeit der 1968er Jahre wählte man ihn von 1968-70 zum Rektor der Universität. Er gab den Studenten die Möglichkeit der Beteiligung an hochschulpolitischen Entscheidungen und sorgte gleichzeitig für eine souveräne Handhabung problematischer Situationen. Hochschulpolitisches Engagement zeigte Hübner weiterhin als Vizepräsident des Hochschulverbundes von 1961-69. Danach leitete er bis 1975 die Zivilrechtslehrervereinigung und war seit der Gründung des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte im Jahr 1964 Mitglied des Fachbeirates. Zudem arbeitete er als Fachgutachter für die Deutsche Forschungsgemeinschaft. 1961 gründete er das Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte und beteiligte sich 1968 zusammen mit Prof. Stern und anderen an der Gründung des Instituts für Rundfunkrecht. Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften berief ihn 1978 in ihre Geisteswissenschaftliche Klasse. Im Zentrum seiner Arbeit stand die Verbindung von Rechtsgeschichte und den zentralen Grundfragen des geltenden Privatrechts. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten zahlreiche Publikationen, in denen Hübner grundlegende Themen der zivilrechtlichen Dogmatik darstellte, z.B. im Allgemeinen Teil des BGB (2. Aufl. 1996). Hier beschrieb er das Spannungsfeld zwischen Systemzusammenhang und Fallgerechtigkeit an den allgemeinen Prinzipien des Bürgerlichen Rechts. Schließlich beschäftigte er sich mit Fragen des Ehe- und Familienrechts sowie mit rundfunk- und medienrechtlichen Themen. Seit seiner Emeritierung widmete er sich der Wirtschafts- und Verwaltungsakademie, die er als Studienleiter verwaltete und mit neuen Studiengängen, wie kulturelles Management erweiterte. Zudem vertrat er die kulturpolitischen Interessen der Universität im Verein der Freunde der Kölner Oper. 1997 ehrte die Universität ihn durch die Verleihung der Universitätsmedaille. Er war der Universität zu Köln bis zum Jahr 2005 als Senatsbeauftragter für Universitätspreise eng verbunden. Im Alter von 91 Jahren starb Heinz Hübner am 28.2.2006 in Hürth.

Quellen: Festschrift 1984, Heinz Hübner: "Die Universität zu Köln in den Jahren 1968-1970", in: Festschrift der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur 600-Jahr-Feier der Universität zu Köln, Köln u.a. 1988; S. 53-63; NJW 95 (Luig); Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender 1996; Tassilo Küpper: Professor Heinz Hübner und die Universität zu Köln", unveröffentl. Manuskript zur Akademischen Feier im Neuen Senatssaal am 11.11.2004; Hanns Prütting: "Herrn Prof. Dr. Heinz Hübner zum 90. Geburtstag. Ansprache am 11.11.2004", unveröffentl. Manuskript zur Akademischen Feier im Neuen Senatssaal am 11.11.2004; Kölner Universitäts-Journal, 1-2005, S. 22.