Godehard Ebers

Rektor 1932 - 1933

* 22.09.1880 (Salzwedel), † 18.05.1958 (Innsbruck-Igls)
Professor für Staats- und Kirchenrecht
Dr. iur. Dr. h.c.

Godehard Josef Ebers (geb. am 22.9.1880 in Salzwedel) studierte von 1901-06 Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaften in Breslau. Dort wurde er 1906 promoviert und habilitierte sich für Öffentliches Recht 1908 mit einer Arbeit zum Staatenbund. Als a.o. Professor wurde er 1910 an die Universität Münster berufen. 1914/15 leistete er als Vizefeldwebel der Reserve Garnisonsdienst. Von 1919-35 erhielt Ebers eine Stelle als o. Prof. für Staats-, Verwaltungs-, Völker- und Kirchenrecht sowie für Staatslehre in Köln. Zusammen mit Fritz Stier-Somlo war er am Aufbau der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beteiligt. Er leitete das Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte und war Direktor des Instituts für Völkerrecht und Internationales Recht. 1926 arbeitete er mit an der Gründung des Görres-Rings in Köln, der die Förderung der Wissenschaft im katholischen Deutschland zum Ziel hatte. Von 1923-24 und von 1930-31 wählte man ihn zum Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und von 1932-33 zum Rektor der Kölner Universität. Bei seiner Antrittsrede sprach er sich für eine Erneuerung der Weimarer Verfassung aus und warnte vor einer radikalen Abkehr von dieser Staatsordnung. Während seines Rektorates versuchte er verschiedene nationalsozialistische Aktionen zu verhindern. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wehrte er sich gegen die "Gleichschaltung" der Hochschulen. Er weigerte sich, von seinem Amt als Rektor zurückzutreten, was ihm von seinen Fakultätskollegen Lehmann, Nipperdey und Planitz im Hinblick auf das Interesse der Universität nahegelegt wurde. Da Ebers auch im Berliner Wissenschaftsministerium keinen Rückhalt fand, wurde schließlich Ernst Leupold am 11. April 1933 zum neuen Rektor der Universität gewählt. Trotz seiner politischen "Unzuverlässigkeit" als Zentrumsmitglied durfte Ebers noch als Prorektor tätig sein. Er weigerte sich aber, die im Foyer aufgestellte Hakenkreuzfahne zu grüßen und wurde schließlich mit 55 Jahren "wegen Fortfalls des Lehrstuhls" im September 1935 emeritiert. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Leistungen ernannte man ihn 1935 zum Päpstlichen Ehrenkammerherrn di spada e cappa. 1936 emigrierte Ebers nach Österreich und erhielt aufgrund eines Separat-Votums von Prof. Kogler einen Ruf an die Universität Innsbruck. 1937 wurde er aus dem deutschen Staatsdienst entlassen, im März 1938 inhaftiert, einen Monat später beurlaubt und schließlich im Mai ohne Pensionsbezüge in den Ruhestand versetzt. Die Vorwürfe, er vertrete eine ausgesprochen politisch-konfessionelle Einstellung, sei ein offenkundiger Gegner der Bewegung, sei für das Hl. Römische Reich unter Führung der Habsburger eingetreten, sei extrem klerikal u.a., versuchte Ebers in einem Schreiben im November 1938 zu entkräften, blieb damit aber ohne Erfolg. Zwei Versuche der Universität, die Pensionszuerkennung für Ebers zu erreichen sowie die Bemühungen, Ebers wieder in den Dienst zu stellen, schlugen fehl. In dieser Zeit zog sich Ebers in sein Landhaus in Igls bei Innsbruck zurück und arbeitete an einer Darstellung des geltenden Kirchenrechts sowie an einer Kirchlichen Rechtsgeschichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg lehrte er erneut als o. Prof. für Staats- und Kirchenrecht in Innsbruck und wurde dort 1947 zum Dekan gewählt. Von 1946-50 war Ebers auch Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofes. In seinen Vorlesungen und Abhandlungen trat Godehard Ebers für das christliche Naturrecht ein. Dieses beinhaltet z.B. die Unantastbarkeit und Unverzichtbarkeit des Rechts der Würde des Menschen und soll als Basis von Recht, Staat und Völkergemeinschaft gelten. Schwerpunkte seiner Forschungen lagen auf dem Kirchenrecht, der Kirchlichen Rechtsgeschichte, dem Staatskirchenrecht, der Staatslehre und dem Völkerrecht. Zahlreiche seiner Arbeiten beschäftigen sich mit dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Auf kanonistischem Gebiet veröffentlichte er u.a. 1906 das preisgekrönte Werk "Das Devolutionsrecht nach vornehmlich katholischem Recht", 1930 "Staat und Kirche im neuen Deutschland" sowie 1950 sein Lehrbuch "Grundriß des katholischen Kirchenrechts". Auf dem Gebiet der Staatslehre und dem Völkerrecht publizierte er u.a. "Die Lehre vom Staatenbunde" (1910), "Italien und das Garantiegesetz" (1915) und "Die neue Deutsche Reichsverfassung" (1920). Zudem war Ebers Mitherausgeber der Sammlung "Völkerrecht" (1918ff.) und innerhalb der Sektion für Rechts- und Sozialwissenschaften der Görres-Gesellschaft Mitherausgeber und Redakteur zahlreicher Veröffentlichungen. Godehard Josef Ebers starb am 18. Mai 1958 in Innsbruck-Igls.

Quellen: UAK, 28/36, 17.4.1934; Wilhelm Korsch: Das katholische Deutschland, Bd. I, Augsburg 1933, S. 551; Willehad Paul Eckert: Kleine Geschichte der Universität Köln, Köln 1961, S. 172, 186; Hans-Jürgen Becker: "600 Jahre Rechtswissenschaft in Köln. Aus der Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, in: Festschrift der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur 600-Jahr-Feier der Universität zu Köln, Köln u.a. 1988; S. 3-30; Frank Golczewski: Kölner Universitätslehrer und der Nationalsozialismus, Köln u.a. 1988, S. 210, 288ff.; Erich Meuthen (Hrsg.): Kölner Universitätsgeschichte, Bd. III: Die neue Universität. Daten und Fakten, Köln u.a. 1988, S. 77; Helmut Heiber: Universität unterm Hakenkreuz, Bd. 2, München 1994, S. 606, 611; DBE, Bd. 2, München u.a. 1995, S. 676; Susanne Lichtmannegger: Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck 1945-1955. Zur Geschichte der Rechtswissenschaft in Österreich im 20. Jahrhundert, Diss. Univ. Innsbruck 1998, Frankfurt/M. 1999. Michael Grüttner: Biographisches Lexikon zur Nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik, Heidelberg 2004, S. 40f.